Information gemäß Störfallverordnung § 8a

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Liegenschaften des Fraunhofer ISE rund um den Standort Heidenhofstraße 2. Farblich markiert ist der Betriebsbereich nach Störfallverordnung der unteren Klasse.

Das Fraunhofer ISE betreibt Forschung und Entwicklung auf Anlagen im Labor- und Technikums-Maßstab. Hierbei kommen teilweise auch Gefahrstoffe, wie beispielsweise Arsenwasserstoff, Phosphorwasserstoff und Flusssäure zum Einsatz. Aufgrund des Vorhandenseins von Gefahrstoffen unterliegt das Institut den Vorgaben der Störfallverordnung für Betriebsbereiche der unteren Klasse. Daher wurde dem Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Behörde Anzeige nach § 7 Störfallverordnung vorgelegt. Zum Betriebsbereich gehören alle Liegenschaften des Fraunhofer ISE rund um den Standort Heidenhofstraße 2. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch das Regierungspräsidium fand am 11.12.2025 statt. Der Überwachungsplan des Regierungspräsidiums Freiburg ist hier abrufbar.

Das Fraunhofer ISE verfügt über ein umfassendes Sicherheitsmanagement. Unsere Anlagen sind baulich und technisch so ausgelegt, dass keine Freisetzung gefährlicher Stoffe zu erwarten ist. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig im Umgang mit Gefahrstoffen geschult. Wartungen und Prüfungen werden gemäß der gesetzlichen Fristen und Vorgaben durchgeführt. Eine Rufbereitschaft ist außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar.