In einer Energiegemeinschaft können sich verschiedene Akteurinnen und Akteuere zusammenschließen und gemeinsam Energie verbrauchen, erzeugen, speichern und/oder verkaufen. Dabei kann, es muss aber kein direkter räumlicher Bezug der Akteurinnen und Akteuere zueinander gegeben sein. Dieses Konzept wird auch als Energy Sharing bezeichnet. Durch die Energiegemeinschaften sollen somit Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligt werden, die lokale Wertschöpfung sowie die Akzeptanz für erneuerbare Energien kann erhöht werden. Auch die Möglichkeit der Kosteneinsparung für die Beteiligten besteht, dadurch dass der selbst erzeugte Strom direkt verbraucht werden kann.
Auf EU Ebene wurde der Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften bereits 2018 in einer Richtlinie festgelegt (RED II). In Deutschland ist das Energy Sharing bis jetzt nur teilweise in nationales Recht umgesetzt worden.