Die Netzregelung im europäischen Verbundnetznetz beruht auf den physikalischen Eigenschaften der großer Synchrongeneratoren in konventionellen Kraftwerken. Mit ihren rotierenden Massen sorgen diese Generatoren für die notwendige elektrische Stabilität der Stromversorgung. Nach wie vor muss daher zu jedem Zeitpunkt ein ausreichend hoher Anteil solcher sogenannter „Must-Run-Units“ am Netz angeschlossen sein, um die Systemstabilität zu gewährleisten. Um eine vollständige Umstellung des Energiesystems auf Erneuerbare Energien erreichen zu können, müssen zukünftig alle notwendigen Systemdienstleistungen durch moderne Anlagen bereitgestellt werden können.
Dafür bieten sich verschiedene Typen leistungselektronisch gekoppelter Anlagen, wie PV-Anlagen, Windenergieanlagen, Batteriespeicher aber auch HGÜ-Konverter sowie STATCOMs, an. Da solche stromrichterbasierten Anlagen im Gegensatz zum elektro-mechanischen Synchrongenerator jedoch ein entsprechendes elektrisches Verhalten nicht inhärent physikalisch besitzen, müssen geeignete regelungstechnische Lösung gefunden, implementiert und erprobt werden. Nur so kann zukünftig ein stabiler Netzbetrieb auch ohne Beteiligung großer Synchronmaschinen jederzeit gewährleistet werden.
Ein wesentliches Instrument für diesen Übergang ist die Entwicklung von Netzanschlussrichtlinien, die die Eigenschaften aller am Netz befindlichen Generatoren festlegen. Wir forschen daran, die Grundlagen für diese Richtlinien zu legen. Dafür untersuchen wir, welche Systemdienstleistungen bei der Einspeisung Erneuerbarer Energien erforderlich sind, um zum Beispiel zur Spannungs- und Frequenzhaltung beizutragen und im Fehlerfall das Netz zu stabilisieren. Um diese Erkenntnisse für die Praxis zu nutzen, arbeiten wir aktiv in Gremien mit, in denen Netzanschluss- und Prüfrichtlinien erarbeitet werden. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Partner bei der richtlinienkonformen Umsetzung der sich Anforderungen, die sich kontinuierlich mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterentwickeln.